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Sprechstundenbedarf

Definition

Zum Sprechstundenbedarf (SSB) zählt alles das, was nicht Praxisbedarf ist und was zur Behandlung von Patienten angewendet werden oder im Notfall zur Verfügung stehen muss. Die Grundlage zur Verordnungsfähigkeit von Sprechstundenbedarf regeln die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassenverbände.

Abgrenzung zum Praxisbedarf

Diese Materialien/ Packungen können an mehr als einem Patienten angewendet werden. Dazu zählen zum Beispiel Verbandsmittel und Nahtmaterial, Mittel zur Narkose und örtlichen Betäubung. Aber auch Desinfektionsmittel, Schnelltests, Reagenzien und Diagnostika, Hilfsmittel und Arzneimittel für den Notfall sowie Impfstoffe (Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA vs. Satzungsimpfstoffe) zählen dazu.

SSB-Rezepte korrekt ausstellen

  • Rosa Muster16-Rezept wird verwendet
  • Adresse: Sprechstundenbedarf
  • Kostenträger: AOK
  • Kästchen 9 für Sprechstundenbedarf ankreuzen
  • Impfstoffe für SSB bitte auf einem separaten Rezept verordnen sowie zusätzlich das Kästchen 8 ankreuzen

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